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Zwischenlager Gundremmingen – Gericht bestätigt erneut Rechtmäßigkeit der Genehmigung

Ausgabejahr 2024
Datum 12.04.2024

Das Wappen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am Gebäude in der Münchner Maxvorstadt Wappenschild Bayerischer VerwaltungsgerichtshofWappen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Quelle: picture alliance / SZ Photo | Florian Peljak

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag eine Klage von fünf Anwohnern des Zwischenlagers Gundremmingen abgewiesen. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe sei für die genehmigte Lagerdauer sicher, so das Gericht. Die Genehmigung, gegen die sich die Kläger gewandt hatten, wurde nach sorgfältiger Prüfung der Sicherheitsanforderungen am 19.12.2003 vom damals zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Klagen von Anwohnern, u.a. auch von einigen der jetzigen Kläger, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im Jahr 2006 abgewiesen.

Ziel der Klage, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr zu entscheiden hatte, war, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu verpflichten, die Genehmigung für das Zwischenlager aufzuheben. „Mit der Abweisung der Klage hat das Gericht deutlich gemacht, dass auch 20 Jahre nach Genehmigungserteilung nach wie vor keine Zweifel am Vorliegen der im Atomrecht geltenden hohen Sicherheitsstandards bestehen“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.

Das BASE wird das schriftliche Urteil nun auswerten und ggf. enthaltene Hinweise für seine künftige Arbeit aufnehmen.

127 Behälter im Zwischenlager Gundremmingen

Der Standort des Zwischenlagers Gundremmingen befindet sich auf dem Gelände des AKW Gundremmingen, dessen Betrieb mit der Abschaltung des Block C am 31.12.2021 endete. Das Zwischenlager nahm 2006 seinen Betrieb mit der Einlagerung des ersten Behälters der Bauart CASTOR V/52 auf. Betreiberin des Zwischenlagers ist seit Januar 2019 die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde am 19. Dezember 2003 erteilt. Sie ist befristet auf 40 Jahre und gilt ab der ersten Einlagerung von Behältern im Jahr 2006 und damit bis 2046.

Für das Zwischenlager wurden 192 Behälterstellplätze zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen beantragt und genehmigt. Infolge des vorzeitigen Endes der Nutzung der Atomenergie werden davon voraussichtlich nur 177 Behälterplätze benötigt. Derzeit befinden sich 127 Behälter mit bestrahlten Brennelementen im Zwischenlager.

Die Pressemitteilung des Gerichts mit weiterer Erläuterung der Urteilsbegründung

Informationen zum Zwischenlager Gundremmingen

Stand: 12.04.2024

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