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Nukleare Sicherheit

Kerntechnische Anlagen, Stilllegung, Sicherheit, Störfallmeldestelle, nukleare Unfälle

Nukleare Sicherheit

Europäische Zusammenarbeit für die Sicherheit in der Kerntechnik

Aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ergeben sich für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) atomrechtliche Verpflichtungen. In EU-Richtlinien sind die grundlegenden Regelungen der EU zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung festgehalten:

  • Richtlinie 2009/71/EURATOM des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen, geändert durch die Richtlinie 2014/87/Euratom des Rates vom 8. Juli 2014
  • Richtlinie 2011/70/EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

Euratom-Vertrag

Am 25. März 1957 wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) geschlossen. Er ist einer der "Römischen Verträge", die die historische Grundlage für die heutige Europäische Union (EU) sind.

Aus dem Euratom-Vertrag ergeben sich für die EU-Mitgliedsstaaten auch Verpflichtungen, zum Beispiel die Informationspflicht gemäß Artikel 37.

Informationspflicht zu geplanten Freisetzungen radioaktiver Stoffe - Artikel 37 Euratom-Vertrag

Kerntechnische Anlagen können durch Freisetzung radioaktiver Stoffe (beispielsweise durch Emissionen von Abluft und Abwasser sowie Abgabe fester radioaktiver Abfälle im Normalbetrieb) Auswirkungen auf die Nachbarländer haben. Nach Artikel 37 des Euratom-Vertrages ist jeder Mitgliedsstaat verpflichtet, die europäische Kommission über geplante Genehmigungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe zu unterrichten. Anhand von "Allgemeinen Angaben", die auch Angaben über betrachtete Stör- und Unfälle umfassen, prüft die Kommission, ob die geplante Genehmigung eine radioaktive Kontamination

  • des Wassers,
  • des Bodens oder
  • des Luftraums

eines anderen Mitgliedstaats verursachen kann. Der Bericht mit den "Allgemeinen Angaben" wird in der Regel vom Antragsteller (Betreiber) erstellt.

Die Kommission gibt auf Grundlage der "Allgemeinen Angaben" eine Stellungnahme ab. Erst dann darf die zuständige Behörde des Mitgliedsstaates die Genehmigung erteilen. Die Stellungnahmen der Kommission werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Kommission hat eine Empfehlung 2010/635/Euratom vom 11. Oktober 2010 über die Anwendung des Artikels 37 des Euratom-Vertrages veröffentlicht, welche die zu übermittelnden "Allgemeinen Angaben" spezifiziert.

In der Bundesrepublik Deutschland übermittelt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die "Allgemeinen Angaben" an die Kommission. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unterstützt das BMUV bei der Prüfung und Koordinierung der erforderlichen Berichte zu den "Allgemeinen Angaben".

Abgeschlossene und laufende Verfahren Deutschlands nach Artikel 37 Euratom

Von 1987 bis Dezember 2023 sind insgesamt 66 Verfahren nach Artikel 37 Euratom für kerntechnische Anlagen in Deutschland abgeschlossen worden. Dabei lag in den Jahren 2001 bis 2003 der Fokus auf Verfahren zur Errichtung von dezentralen BE-Zwischenlägern an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke.

Die Veröffentlichung der Stellungnahmen zu den jeweiligen Verfahren erfolgt im Amtsblatt der EU.

Für den Abbau von Kernkraftwerken und kerntechnischen Einrichtungen stehen weitere Verfahren nach Artikel 37 Euratom an.

ENSREG – European Nuclear Safety Regulators Group

Die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG – European Nuclear Safety Regulators Group) berät und unterstützt die Kommission der Europäischen Union bei Fragen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und zur sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. In ENSREG sind hochrangige Mitglieder der atomrechtlichen Behörden aus allen EU-Mitgliedsstaaten vertreten. ENSREG erleichtert die Koordinierung und Kooperation zwischen den nationalen Regulierungsbehörden.

Wichtige Punkte im Arbeitsprogramm der ENSREG sind:

  • kontinuierliche Verbesserung der kerntechnischen Sicherheit und Förderung der internationalen Kooperation,
  • fortlaufende Optimierung beim Management radioaktiver Abfälle und für Programme zur Stilllegung und Entsorgung abgebrannter Brennelemente sowie
  • verstärkte Offenheit und Transparenz.

Deutschland ist in der ENSREG durch das BMUV vertreten. Das BASE ist unterstützend tätig und beteiligt sich insbesondere im Bereich kontinuierlicher Verbesserung der kerntechnischen Sicherheit, zum Beispiel an den Arbeiten zum thematischen Peer Review, das 2017 zum ersten Mal durchgeführt wurde.

WENRA – Western European Nuclear Regulators' Association

Die Western European Nuclear Regulators' Association (WENRA) wurde 1999 als Gremium von europäischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden gegründet. In der WENRA konnten die damaligen Staaten der Europäischen Union über ihre Position zur Sicherheit der Kernkraftwerke in Beitrittsstaaten aus Ost- und Mitteleuropa beraten und einen gemeinsamen Standpunkt entwickeln. Heute versteht sich WENRA als Netzwerk unabhängiger europäischer Aufsichtsbehörden. Im Gegensatz zu ENSREG ist WENRA kein Beratungsgremium der Europäischen Union.

In WENRA wurden drei Hauptarbeitsgruppen eingerichtet:

In den WENRA-Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Ansätze, um Sicherheit in der Kerntechnik national umzusetzen und sicherzustellen. Die Arbeitsgruppen der WENRA sollen dabei helfen, Unterschiede zwischen den kerntechnischen Regelwerken der Länder kontinuierlich abzubauen.

So hat zum Beispiel die WENRA-RHWG die "WENRA Safety Reference Levels for Existing Reactors" entwickelt. Die beiden weiteren Arbeitsgruppen, WGWD und WGRR haben ähnliche Sicherheitsanforderungen für die Anlagen in ihrem Geltungsbereich erarbeitet und veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Reihe grundlegender Anforderungen zu verschiedenen sicherheitsrelevanten Themen. Die Safety Referenz Levels werde regelmäßig überprüft und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, wie z.B. nach dem Kernkraftwerksunfall in Fukushima aktualisiert.

Das BASE ist in der Arbeitsgruppe WGRR vertreten.

Stand: 01.02.2024