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Nukleare Sicherheit

Kerntechnische Anlagen, Stilllegung, Sicherheit, Störfallmeldestelle, nukleare Unfälle

Nukleare Sicherheit

Vorsorge- und Notfallmaßnahmen

Die Kernkraftwerke in Deutschland sind gegen unterschiedliche mögliche Störungen geschützt. Es sind beispielsweise vorbeugende Maßnahmen gegen Stromausausfall und Erdbeben getroffen.

Falls jedoch ein Ereignis eintritt, das nicht als Störfall vorausbedacht wurde und gegen das das Kernkraftwerk nicht ausgelegt ist, sind Notfallmaßnahmen vorgesehen. Anlageninterne Notfallmaßnahmen sollen auslegungsüberschreitende Ereignisse beherrschen und abwenden oder die Auswirkungen auf die Umgebung mindern. Sollten die anlageninternen Notfallmaßnahmen nicht genügen, sollen anlagenexterne Notfallschutzmaßnahmen die Strahlenbelastung der Menschen reduzieren.

  • Stromtrasse auf einem FeldQuelle: BfS

    Vorsorge gegen Stromausfall

    Auch während der Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen sind Kernkraftwerke grundsätzlich auf eine Versorgung mit elektrischer Energie ("Strom") für die zahlreichen elektrisch betriebenen Systeme angewiesen. Zu diesen sog. Restbetriebssystemen zählen u.a. auch die für die Sicherheit wichtigen Systeme der Brennelementlagerbeckenkühlung. Für den Fall, dass die externe Stromversorgung eines in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerkes ausfällt, sind daher insbesondere für den Anlagenzustand mit Brennelementen, umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen.

  • Riss in einer WandQuelle: pixabay

    Vorsorge gegen Erdbeben

    Alle deutschen Kernkraftwerke sollten Erdbeben unbeschädigt überstehen. Für diese Auslegung wurde eine Annahme getroffen, welche Art von Erdbeben das jeweilige Kraftwerk "aushalten" können musste, dieses wird als Bemessungserdbeben bezeichnet.

  • Ein rotes Notfalltelefon auf einer Schaltkonsole in einem AtomkraftwerkQuelle: picture alliance / Franz Neumayr

    Anlageninterne Notfallmaßnahmen

    Wenn ein Ereignis eintritt, das nicht als Störfall vorausbedacht wurde und gegen das die Anlage nicht ausgelegt ist, sind in den deutschen Kernkraftwerken anlageninterne Notfallmaßnahmen vorgesehen. Dieser Maßnahmenkatalog konzentriert sich auf die Anlage selbst, in Abgrenzung zum anlagenexternen Notfallschutz, der von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen wird.